Wartung medizinischer Ultraschallgeräte
Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle (STK) und Reparatur Ihres Ultraschallgeräts – herstellerunabhängig und rechtssicher nach MPBetreibV. Planbar per Wartungsvertrag, damit Ihr Gerät zuverlässig läuft.

Die regelmäßige Wartung medizinischer Ultraschallgeräte ist keine Kür – sie ist teils gesetzlich vorgeschrieben und entscheidet über Bildqualität, Patientensicherheit und die Lebensdauer Ihres Geräts. Dieser Überblick zeigt, wie oft ein Ultraschallgerät gewartet werden muss, was dabei geprüft wird und was ein Wartungsvertrag bringt.
Wie oft muss ein Ultraschallgerät gewartet werden?
Als Faustregel gilt: einmal jährlich. Die genauen Intervalle gibt der Hersteller in der Gebrauchsanweisung vor – sie sind für die Wartung von Ultraschallgeräten verbindlich. Bei intensiver Nutzung in Praxis oder Klinik kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein, um Ausfallzeiten zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit dauerhaft zu sichern.
STK, MTK und Wartung – der Unterschied
Diese Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber Unterschiedliches:
- Wartung – die vom Hersteller vorgegebene Instandhaltung: Reinigung, Sichtprüfung, Prüfung von Sonde und Verschleißteilen.
- STK – die sicherheitstechnische Kontrolle nach MPBetreibV, gesetzlich vorgeschrieben und mit Prüfprotokoll zu dokumentieren.
- Elektrische Sicherheit – die Prüfung nach DIN EN 62353 bzw. DGUV Vorschrift 3.
Ob ein Ultraschallgerät STK-pflichtig ist, hängt von der Geräteklasse ab. Die Betreiberpflichten aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gelten unabhängig davon: Führung des Medizinproduktebuchs, dokumentierte Kontrolle und Einweisung.
Was wird bei der Wartung gemacht?
Eine gründliche Wartung Ihres Ultraschallgeräts umfasst typischerweise:
- Sichtprüfung von Gehäuse, Kabeln und Ultraschallsonden auf Verschleiß
- Reinigung, Entfernen von Staubablagerungen, Prüfung der Kühlung
- sicherheitstechnische und elektrische Kontrolle
- Funktionstest, ggf. Konstanzprüfung der Bildqualität
- Software-Updates und Dokumentation im Wartungsprotokoll inklusive Prüfplakette
So bleibt das Gerät in ordnungsgemäßem Zustand und betriebssicher – die Grundlage für zuverlässige Diagnostik.
Wer darf ein Ultraschallgerät warten?
Wartung, STK und Reparatur medizinischer Geräte dürfen nur qualifizierte, vom Hersteller autorisierte Medizintechnik-Fachkräfte durchführen. Ein herstellerunabhängiger Servicepartner betreut dabei Geräte verschiedener Marken – von GE Healthcare bis zu weiteren Herstellern – aus einer Hand.
Was kostet die Wartung – und lohnt sich ein Wartungsvertrag?
Die Kosten hängen von Gerät, Umfang und Sonden ab. Ein Wartungsvertrag macht sie planbar: feste Intervalle, dokumentierte STK, priorisierte Reparatur und oft ein Leihgerät bei Ausfall. Gerechnet über die Lebensdauer ist die regelmäßige Wartung von Ultraschallgeräten fast immer günstiger als ein ungeplanter Defekt mit Ausfallzeit.
Wartungsservice von ROWAMED
Wir übernehmen Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle und Reparatur Ihres Ultraschallgeräts – herstellerunabhängig, mit vollständiger Dokumentation nach MPBetreibV. Ob einzelne Wartung oder fester Wartungsvertrag: Der nächste praktische Schritt ist Ihre Anfrage.